US-Auto in Deutschland zulassen: Einzelabnahme nach §21 StVZO Schritt für Schritt
Ein Auto aus den USA hat keine EU-Typgenehmigung. Bevor es in Deutschland Kennzeichen bekommt, muss es die Einzelabnahme nach §21 StVZO bestehen – so läuft sie ab.

Ist das Auto verzollt, fehlt noch ein entscheidender Schritt: die Zulassung. Fahrzeuge mit US-Spezifikation wurden für den nordamerikanischen Markt gebaut und besitzen keine EU-Typgenehmigung. Deshalb gibt es für sie kein gewöhnliches Certificate of Conformity (CoC), mit dem die Zulassungsstelle sonst arbeitet. Stattdessen prüft ein amtlich anerkannter Sachverständiger das einzelne Fahrzeug – die sogenannte Einzelabnahme nach §21 StVZO. Dieser Beitrag zeigt, wie sie abläuft und worauf Sie schon beim Kauf achten sollten.
Was die Einzelabnahme ist
Bei der Einzelabnahme bescheinigt ein Prüfingenieur von TÜV oder DEKRA, dass das konkrete Fahrzeug den in Deutschland geltenden Vorschriften entspricht. Grundlage sind die technischen Daten des Fahrzeugs und eine Begutachtung vor Ort. Am Ende steht ein Gutachten, mit dem die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere ausstellen kann. Gegenstand der Prüfung sind vor allem Beleuchtung, Tacho, Abgaswerte und Spiegel – also genau die Punkte, in denen sich US-Autos von europäischen Modellen unterscheiden.
Schritt 1: schon vor dem Gebot planen
Der Aufwand für die Abnahme hängt stark vom Modell ab. Manche US-Fahrzeuge sind technisch eng mit europäischen Versionen verwandt, bei anderen sind umfangreichere Anpassungen nötig. Klären Sie deshalb vor dem Kauf, welche Umbauten zu erwarten sind, und rechnen Sie sie in Ihr Maximalgebot ein. Genau das tun wir, bevor wir für Sie bei Copart bieten.
Schritt 2: die Beleuchtung anpassen
Die Beleuchtung ist der häufigste Umbaupunkt. US-Autos haben hinten oft rote Blinker, die mit dem Bremslicht kombiniert sind, seitliche Positionsleuchten mit anderer Funktion und Scheinwerfer nach amerikanischer Norm. Typische Arbeiten sind:
- gelbe Blinker hinten bzw. eine getrennte Blinkfunktion;
- Anpassung oder Tausch der Scheinwerfer, damit Lichtbild und Leuchtweite passen;
- Nachrüstung einer Nebelschlussleuchte, sofern nicht vorhanden;
- Anpassung der seitlichen Markierungsleuchten.
Welche Lösung im Einzelfall die richtige ist, hängt vom Modell ab – bei vielen Fahrzeugen genügt eine Umcodierung, bei anderen sind neue Leuchten nötig.
Schritt 3: Tacho in km/h
US-Autos zeigen die Geschwindigkeit in Meilen pro Stunde an. Für die Zulassung muss der Tacho die Geschwindigkeit in km/h anzeigen. Bei vielen modernen Fahrzeugen lässt sich das per Software umstellen; bei älteren Autos wird das Kombiinstrument angepasst oder das Zifferblatt getauscht.
Schritt 4: Abgaswerte nachweisen
Der Prüfer braucht einen Nachweis, dass das Fahrzeug die Abgasvorschriften einhält und welcher Schadstoffklasse es zugeordnet wird. Je nach Modell stützt er sich auf vorhandene Herstellerdaten oder verlangt ein eigenes Abgasgutachten. Die Einstufung beeinflusst später auch die jährliche Kfz-Steuer, die sich in Deutschland nach CO₂-Ausstoß und Hubraum richtet.
Schritt 5: Prüftermin bei TÜV oder DEKRA
Sind die Umbauten erledigt, folgt der Termin bei der Prüfstelle. Der Prüfingenieur gleicht das Fahrzeug mit dem Datenblatt ab, kontrolliert die Umbauten und den allgemeinen technischen Zustand. Bei Autos mit instand gesetztem Unfallschaden – etwa mit Salvage Title – achtet er besonders auf die Qualität der Reparatur. Eine gründliche Begutachtung vor dem Termin erspart unangenehme Überraschungen.
Schritt 6: Dokumente für die Zulassungsstelle
Für die Abnahme und die anschließende Zulassung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- den Original-Title des Fahrzeugs;
- Kaufvertrag bzw. Auktionsrechnung;
- den Nachweis der Verzollung (Zollbescheid über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer);
- das Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeugs;
- das Gutachten der Einzelabnahme;
- die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung, Ihren Ausweis und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Die Zulassungsstelle stellt anschließend die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II aus und teilt das Kennzeichen zu. Welche Unterlagen Ihre Zulassungsstelle im Einzelnen verlangt, sollten Sie vorab dort erfragen.
Sonderfall Oldtimer
Fahrzeuge, die 30 Jahre oder älter und weitgehend im Originalzustand sind, können unter Umständen als Oldtimer eingestuft werden – mit Auswirkungen auf Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Zulassung. Ob das für Ihr Fahrzeug infrage kommt, klären wir vor dem Kauf.
Was 7 Motors übernimmt
Wir kaufen und verschiffen das Auto, organisieren die Verzollung in Bremerhaven oder Hamburg, erstellen das Datenblatt und buchen den Prüftermin bei TÜV oder DEKRA. Wie sich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammensetzen, erklärt unser Beitrag zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf US-Autos; Häfen und Laufzeiten finden Sie auf der Seite Versand nach Deutschland. Eine erste Schätzung aller Kosten bis zur Zulassung liefert unser Kostenrechner.

